News Ticker

Keine Erhöhung des gesetzliichen Mindestlohns 2018

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Ausnahmen beim Mindestlohn für Flüchtlinge?

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1. Januar 2017: Mindestlohn wird auf 8,84 Euro erhöht

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Aufzeichnungspflichten für Arbeitgeber sollen abgeschwächt werden.

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Das Mindestlohngesetz ist mit dem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.

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Mindestlohn in der Pflege auch für Bereitschaftsdienst

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Telefon-Hotline zum Mindestlohn:
Nov. 2014 - Das Bundesarbeitsministerium hat eine Telefon-Hotline für Fragen zum am dem 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohn freigeschaltet. Die Nummer lautet: 030/60280028. Sie ist von Mo - Do von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Es können auch Beschwerden vorgebracht werden.

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Bundestag beschließt am 3.7.2014 über Ausnahmen vom Mindestlohn

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28.5.2014: Mindestlohngesetz erreicht Bundestag

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Mindestlohngesetz – MiLoG: So lautet der Name des Geseztes zur Einführung des Mindestlohns. Der Gesetzentwurf wurde am 19.04.14 vom Bundesarbeitsministerium vorgestellt.

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Mindestlohn in der Fleischindustrie

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Jan. 2014: CSU will Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn

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Ab dem 1. Januar 2014 neuer Mindestlohn in vier Branchen

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Nov. 2013: Gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro im Koalitionsvertrag verankert

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Alter und neuer Mindestlohn 2018

Die Mindestlohnkommission hatte am 28. Juni 2016 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro festzusetzen. Die Mindestlohnanpassungsverordnung setzt diesen Beschluss um und macht ihn für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich. Damit ist der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2017 um 0,34 Euro angehoben worden. Da der Mindestlohn laut Gesetz nur alle zwei Jahre angepasst wird, gibt es 2018 keine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.

Gesetzlicher Mindestlohn am 1. Januar 2015 wirksam geworden

Knapp 4 Millionen Menschen in Deutschland profitierten mit der Einführung vom neuen gesetzlichen Mindestlohn. Er gilt seit dem 1. Januar 2015 bundesweit als Lohnuntergrenze, und zwar aktuell in Höhe von brutto 8,84 Euro pro Stunde.

Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD hatten die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns zum Gegenstand. Die SPD votierte für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in allen Branchen, die CDU war dagegen. Es wurde ein Kompromiss erzielt. Das Mindestlohn-Gesetz ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Die Regelung zum Mindestlohn stellt sich wie folg dar:

Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet ist mit dem 1. Januar 2015 eingeführt worden. Von dieser Regelung ausgenommen wurden nur Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG).

Möglich waren jedoch zunächst für eine Übergangszeit noch abweichende Regelungen durch Tarifverträge, dies jedoch nur unter engen Voraussetzungen.

So waren Abweichungen zulässig für maximal zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2016 durch Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene.

- Ab dem 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau ohne Einschränkungen.

- Die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Koalitionsverhandlungen geltende Tarifverträge, in denen spätestens bis zum 31. Dezember 2016 das dann geltende Mindestlohnniveau erreicht wird, sind weiterhin gültig geblieben.

- Für all jene Tarifverträge, in denen bis zum 31. Dezember 2016 das Mindestlohnniveau nicht erreicht wird, galt ab 1. Januar 2017 der bundesweite gesetzliche Mindestlohn.

- Um fortgeltende oder befristete neu abgeschlossene Tarifverträge, in denen das geltende Mindestlohniveau bis spätestens zum 1. Januar 2017 erreicht wurde, europarechtlich abzusichern, musste die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) bis zum Abschluss der Laufzeit erfolgen.

Das Mindestlohngesetz sollte im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Branchen, in denen der Mindestlohn wirksam wird, erarbeitet werden. Mögliche Probleme, z. B. bei der Saisonarbeit, wurden bei der Umsetzung berücksichtigt.

Kein Mindestlohn für Ehrenamt im Minijob

Für ehrenamtliche Tätigkeiten, die im Rahmen der Minijobregelung vergütet werden, gilt die Mindestlohnregelung nicht. Grund: diese Tätigkeit hat in aller Regel nicht den Charakter abhängiger und weisungsgebundener Beschäftigung.

Warum gesetzlicher Mindestlohn?

Arbeit muss zum Einen die Existenz sichern. Auf der anderen Seite müssen Lohn und Produktivität in einem ausgeglichenem Verhältnis stehen, damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erhalten bleibt. Dieser Ausgleich wird von den Sozialpartnern mittels Tarifverträge herbeigeführt.

Aufgrund einer immer weiter sinkenden Tarifbindung werden immer weniger Arbeitnehmer durch die Tarifverträge erreicht. Durch die Einführung eines allgemein verbindlichen Mindestlohns ist ein angemessener Mindestschutz der Arbeitnehmer erreicht worden.

Für wen gilt der Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren in allen Branchen. Nur dann, wenn in einzelnen Branchen tarifliche Vereinbarungen getroffen worden sind, die unterhalb von 8,50 Euro liegen, konnten diese bis Ende 2016 fortbestehen.

Ausnahmen: Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?

Ausnahmen vom Mindestlohn bestehen für unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss. Es soll vermieden werden, dass sich junge Leute einen Job suchen, anstatt eine (in aller Regel) schlechter bezahlte Ausbildung zu beginnen. Ausgenommen sind auch Langzeitarbeitslose. Wer nach wenigstens 12-monatiger Arbeitslosigkeit einen neuen Job bekommt, hat in den ersten sechs Monaten keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Es soll für Arbeitgeber der Anreiz erhöht werden, Langzeitarbeitslose einzustellen.

Für Ehrenamtliche und Praktikanten in der Ausbildung gilt der Mindestlohn ebenfalls nicht. Auch wer freiwillig ein Praktikum macht, das nicht länger als 3 Monate dauert, hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn.

Im Einzelnen hier: Mindestlohn Ausnahmen

Info Hotline

Das Bundesarbeitsministerium hat unter der Telefonnummer 030 60280028 und der DGB unter der Telefonnummer 0391 4088003 eine Hotline eingerichtet, wo Fragen zum Mindestlohn beantwortet werden.

Gesetzlicher Mindestlohn - 8,84 Euro

Nach aktuellen Untersuchungen arbeiten zuletzt etwa 13 Prozent der Erwerbstätigen zu Stundenlöhnen, die unter 8,84 Euro liegen. Unter erwerbstätigen Frauen im Osten Deutschlands lag der Anteil sogar bei 25 Prozent.

Definition

Bevor die Argumente, die für und gegen einen Mindestlohn sprechen, dargestellt werden, wollen wir uns mit der Definition des Mindestlohns beschäftigen. Also: Was ist ein Mindestlohn?

Bisherige Rechtslage

Bei der Einordnung der bisherigen Rechtlage zum Mindeslohn stebt besonders das im Grundgesetz garantierte Prinzip der Tarifautonomie im Mittelpunkt. Das bedeutet, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber für die Vereinbarung der Lohnhöhen zuständig sind.

Aktuelle Mindestlöhne 2018 in Deutschland

In Deutschland arbeiteten viele Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben, 57 % in Westdeutschland und 41 % in Ostdeutschland. Die Lohnuntergrenze wird in diesen Fällen durch die jeweiligenTarifverträge festgelegt. Nachfolgend präsentieren wir ihnen im Überblick die aktuellen branchenspezifischen Mindestlöhne in Deutschland.

Mindestlöhne aufgrund von Tarifverträgen, Rechtsverordnungen im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Mindestlöhne sind in vielen Tarifverträgen geregelt. Durch eine sogenannte Allgemeinverbindlichkeitserklärung in Form einer Rechtsverordung der Bundesregierung werden sie für die gesammte Branche gültig. Nicht in allen Branchen ist die Allgemeinverbindlichkeit gegeben.

Einfache Tarifverträge

In Deutschland gibt es viele nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, nach denen die Stundenlöhne unter 6 € liegen. Etwa 4,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland erhalten einen Lohn von weniger als 7,50 € in der Stunde.

Hartz IV Aufstocker

Nach den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) gab es 2012 im Jahresdurchschnitt etwa 323.000 Haushalte mit einem sogenannten Hartz-IV-Aufstocker, der ein sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen von mehr als 800 Euro bezieht. 2009 waren es etwa 20.000 weniger. Die Anzahl dieser auf Hartz IV angewiesenen, alleinstehenden Vollzeit- oder Teilzeit-Jobber stieg im gleichen Zeitraum um 38 Prozent auf etwa 75.600. Insgesamt waren damit im Jahr 2012 im Durchschnitt ungefähr 1,3 Millionen Hartz-IV-Bezieher erwerbstätig, etwa genauso viele wie 2009. Etwa jeder Zweite von ihnen arbeitete in einem Mini-Job.

Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarktforschung Nürnberg hilft der gesetzliche Mindestlohn Aufstockern kaum. Etwa 60.000 von ihnen werden nicht mehr auf Hartz 4 angewiesen sein. Von den insgesamt 1,3 Millionen Aufstockern werde somit nur ein relativ kleiner Teil den Hartz 4 Bezug durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns beenden können. Die öffentlichen Haushalte würden jedoch um bis zu 3 Milliarden Euro entlastet werden.
Weil die Aufstocker meistens weniger als 22 Stunden in der Woche arbeiteten, würden die meisten von ihnen auch nach der Einführung des Mindestlohns Hartz 4 benötigen. Der durchschnittliche Stundenlohn der Hartz-4-Aufstocker liege mit derzeit 6,20 Euro deutlich unter dem vorgesehenen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Der Einkommenszuwachs reiche bei den meisten aber nicht aus, um von Hartz 4 vollständig los zu kommen.

Neugigkeiten zum Thema Mindestlohn

Änderungen bei der Aufzeichnungspflicht für Arbeitgeber

Änderungen am Mindestlohngesetz und weniger Bürokratie – das sind die Aussichten, die die Bundeskanzlerin Ende Januar 2015 gab. Insbesondere kleinere Unternehmen sollen bürokratisch entlastet werden. Die Dokumentationspflichten für Firmen sollen abgeschwächt werden.

Die Kanzlerin erklärte, die Bundesregierung werde sich die Entwicklung drei Monate lang ansehen und dann überlegen, wie gegebenenfalls Bürokratie abgebaut werden können.

SPD und Gewerkschaften hingegen wollen die strengen Regeln beibehalten. Ein Konflikt ist also vorprogrammiert.

Unternehmen sollen nach den Vorstellungen der CDU künftig für weniger Beschäftigte die exakte Arbeitszeit konkret aufzeichnen müssen. Die gegenwärtig gültige Verordnung des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass eine Aufzeichnung bis zu einem Monatsgehalt von 2958 Euro brutto erfolgen muss. Betroffen sind insbesondere Minijobber sowie neun für Schwarzarbeit besonders anfällige Branchen, etwa das Bau- und Gaststättengewerbe. Diese Grenze wird nur von wenigen Ausnahmefällen erreicht. Sie soll nach dem Willen der CDU Mittelstandsvereinigung auf 1900 Euro abgesenkt werden. Weiter sollen auch nicht mehr alle 450-Euro-Jobber betroffen sein.

Der DGB erklärte, dass eine Einschränkung der Dokumentationspflicht kein Abbau von Bürokratie wäre, sondern ein Spiel mit dem Feuer. Ohne Aufzeichnungspflicht mache der Mindestlohn keinen Sinn.

Mindestlohn wirkte schon vor seiner Einführung

Der mit Januar 2015 einsetzende flächendeckende gesetzliche Mindestlohn in Deutschland hatte schon vor seiner Einführung Wirkungen erzeugt. Das erklären Arbeitsmarktexperten der Gewerkschaft.

So seien bereits letztes Jahr die allgemein verbindlichen Branchenmindestlöhne teils deutlich zwischen 2 und 14 Prozent angehoben worden. In 11 von 14 Branchen mit Mindestlöhnen lägen die untersten Gehaltsstufen bereits über dem Betrag von 8,50 Euro.

Zudem seien auch in einigen Wirtschaftsbereichen, die zum Kern der Niedriglohnbeschäftigung zählten, Stufenpläne vereinbart worden, um das gesetzlich geforderte Niveau in ganz Deutschland zu erreichen. Beispiele seien die Fleischindustrie, die Friseure und die Zeitarbeit.

Verhandelt wird noch im Bewachungsgewerbe, in dem es zuletzt in vielen Tarifzonen noch Mindestlöhne unterhalb der Grenze von 8,50 Euro gab.

Mindestlohn schon 2017 erhöht worden

Nach dem Willen von Arbeitgebern und Gewerkschaften sollte der gesetzliche Mindestlohn bereits erstmals Anfang 2017 angehoben werden. Das ist nun auch gesetzlich festgeschrieben und ein Jahr früher als zunächst vorgesehen war. Danach soll er regelmäßig alle zwei Jahre entsprechend der Entwicklung der Tariflöhne erhöht werden. Bisher war das Jahr 2018 als Start der turnusmäßigen Anhebungen festgelegt. Allerdings sollten die Mindestlöhne dann jährlich angepasst werden.

Kritik

Die Gewerkschaften begrüßen die gesetzliche Neuregelung als einen historischen Fortschritt. Es gäbe allerdings zu viele Ausnahmen.

Die Arbeitgeber warnten hingegen davor, dass negative Auswirkungen gerade für Geringverdiener entstehen könnten. Es sei mit Jobverlusten und praktischen Problemen bei der Umsetzung des Mindestlohns zu rechen. Vor allem Branchen mit tariflichen Stundenlöhnen unter 8,50 Euro würden belastet, die keine schrittweise Anpassung an den Mindestlohn mit den Gewerkschaften vereinbaren konnten. Dies sei etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe und im Bäckereihandwerk so. Besonders auch der Umgang mit flexiblen Arbeitszeiten und die Dokumentationspflichten seien viel zu bürokratisch ausgestaltet. Es dürfe nicht so sein, dass sich beispielsweise ein Handwerksmeister mehr um die Arbeitszeiterfassung als um die Generierung von Aufträgen kümmern müsste.
Langfristig würde der Mindestlohn sehr viele Arbeitsplätze kosten, so die Arbeitgeberseite. Nur sehr wenige Branchen könnten die Zusatzkosten in höhere Preise umsetzen. Besonders diejenigen Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stünden, müssten Jobs streichen.