Für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 20 sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig.
Die Zollbehörden sind zuständig, die Einhaltung der sich aus diesem Gesetz ergebenden Pflichten zu überprüfen.
Quelle: Bt-Ds 18/1558