Finanzen und Wirtschaft
Aktualisiert für 2026

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland

Seit dem 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Erfahren Sie, was das für Ihr Gehalt bedeutet, wie sich Minijobs verändern und welche politischen Entscheidungen für 2027 anstehen.

Was ist der gesetzliche Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn bildet in Deutschland die absolute Lohnuntergrenze. Er soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ausbeutung und Lohndumping schützen und sicherstellen, dass Vollzeitbeschäftigte von ihrem Einkommen den Lebensunterhalt bestreiten können. Wenn in Ihrer Branche kein höherer Tariflohn vereinbart ist, darf Ihr Stundenlohn diese gesetzliche Grenze nicht unterschreiten.

Aktueller Stand (2026)

13,90 € / Std.

Gesetzliche Lohnuntergrenze seit dem 01. Januar 2026 für alle volljährigen Arbeitnehmer.

Ausblick (2027)

14,60 € / Std.

Beschlossene Erhöhung ab dem 01. Januar 2027 laut Mindestlohnkommission.

Minijob-Grenze

603 € / Monat

Durch die Kopplung an den Mindestlohn steigt die Verdienstgrenze 2026 auf 603 Euro (2027 voraussichtlich 633 Euro).

Diskussion am runden Tisch
Aktuelle Debatte

Reichen 13,90 Euro aus?

Obwohl der Mindestlohn zum Jahreswechsel 2026 angehoben wurde, wird in der Politik und bei den Gewerkschaften heftig über die künftige Ausrichtung gestritten.

Die Forderung nach 15 Euro

Gewerkschaften und Teile der Politik drängen auf einen Mindestlohn von 15 Euro, um die EU-Mindestlohnrichtlinie (60% des Medianlohns) zu erfüllen und Altersarmut wirksam zu verhindern.

Die Rolle der Kommission

Arbeitgeberverbände und andere Fraktionen betonen hingegen die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission und warnen vor "politischen Löhnen", welche die Wirtschaft belasten könnten.

Häufige Fragen zum Mindestlohn 2026

Gilt der Mindestlohn auch für Teilzeitkräfte?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro gilt pro geleisteter Arbeitsstunde, unabhängig davon, ob Sie in Vollzeit, Teilzeit oder in einem Minijob arbeiten.

Dürfen Sonderzahlungen auf den Mindestlohn angerechnet werden?

Zulagen und Zuschläge dürfen nur unter sehr strengen Voraussetzungen auf den Mindestlohn angerechnet werden. Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit bleiben in der Regel außen vor und müssen zusätzlich gezahlt werden.

Wo kann ich Verstöße melden?

Die Kontrolle des Mindestlohns übernimmt in Deutschland die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls. Dort können Arbeitnehmer auch anonyme Hinweise geben, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn unterläuft.

Aktuelle Nachrichten & Entwicklungen zum Mindestlohn

Hier finden Sie tagesaktuelle Meldungen zu Tarifverhandlungen, politischen Beschlüssen und wirtschaftlichen Auswirkungen rund um das Thema Gehalt und Mindestlohn.

12. Juli 2026

Tarifverhandlungen im Einzelhandel stocken

Die Gewerkschaften fordern eine deutliche Anhebung über dem gesetzlichen Mindestlohn...

08. Juli 2026

Neue Kontrollen der FKS angekündigt

Der Zoll plant bundesweite Schwerpunktprüfungen zur Einhaltung der 13,90 Euro Grenze.

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